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Verkehrsrecht

 

Sind Sie Beteiligter eines Verkehrsunfalls? Gibt es Schwierigkeiten bei der Schadensregulierung mit dem Unfallgegner oder der Haftpflichtversicherung? Wussten Sie, dass Sie einen Anspruch auf einen Rechtsanwalt haben, der je nach Haftungsquote von der Gegenseite bezahlt werden muss? Also selbst wenn Sie keine Schuld an dem Unfall haben, kontaktieren Sie uns sofort. Wir helfen Ihnen die für Sie bestmögliche Regulierung zu erreichen, kümmern uns um die Abwicklung und den Schriftverkehr und rechnen unsere Kosten dann am Ende mit der Gegenseite ab.

Oder sind Sie Beschuldigter eines Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahrens, beispielsweise wegen eines Rotlichtverstoßes oder einer Geschwindigkeitsüberschreitung? Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen? Machen Sie gegenüber der Polizei keine Angaben. Kontaktieren Sie uns und In diesen oder ähnlichen Fällen und die Rechtsanwälte unserer Kanzlei VAHLE|HÄRTEL| DIVJAK stehen Ihnen gerne beratend zur Seite. 



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